die 2 zulässige Schneelast wird einerseits auf 2.65 kN/m beziffert (nach SIA-Norm 160, in der Fassung von 1953) und anderseits auf 3.30 2 kN/m (nach SIA-Norm 160 in der Fassung von 2003). Dabei blieb aber offenkundig noch unberücksichtigt, dass gemäss einer von der Beschwerdeführerin nachträglich bei G. eingeholten Stellungnahme dieser 1982 als Ingenieur den Auftrag hatte, im Gefolge des damals aufgetretenen Sturmschadens die gesamte Pfettenkonstruktion nachzurechnen und nötigenfalls zu verstärken.