welchem Umfang im Zeitpunkt des Halleneinsturzes (8.3.2006) die nach der SIA-Norm 160 ortsüblich als normal geltende Schneelast überschritten war. Denn dort wird lediglich unpräzise von "gegenüber dem Zulässigen etwas höheren Schneelasten" gesprochen; die 2 zulässige Schneelast wird einerseits auf 2.65 kN/m beziffert (nach SIA-Norm 160, in der Fassung von 1953) und anderseits auf 3.30 2 kN/m (nach SIA-Norm 160 in der Fassung von 2003).