Das Gutachten der Ingenieure B. geht von einer Kumulation von sehr verschiedenen Ursachen des Halleneinsturzes aus, ohne diese aber nach ihrem Beitrag zu versicherten Schäden (als Folge eines normwidrig hohen und rasch aufgetretenen Schneedruckes) und nicht versicherten Schäden (als Folge eines Konstruktionsfehlers oder/und einer pflichtwidrig – trotz wiederholten Schneefällen – unterlassenen Schneeräumung) zu differenzieren und zu gewichten. Dass das Gutachten der Ingenieure B. die sich stellenden Fragen zwar in strafrechtlicher, nicht aber in versicherungsrechtlicher Hinsicht vollständig beantwortet, mag daher rühren, dass ein allfälliger Beitrag der