Der Schweizerische Ingenieur- und Architektenverein (SIA) hat in seiner Norm 160 entsprechende Berechnungen angestellt. Nur wenn eine Schneelast grösser als in der SIA-Norm angegeben auftritt, gilt der deswegen erfolgte Einsturz eines Daches als (versicherter) Elementarschaden und nicht als fehlerhafte Konstruktion. Auf die Berechnung der aufgetretenen Mindestschneelast kann nur verzichtet werden, wenn die Schneefälle derart ausserordentlich ergiebig oder schwer sind, dass Kollektivschäden entstehen.