Zudem sei die Behebung des Sturmschadens seinerzeit nicht nur von der Assekuranz überwacht und bezahlt worden, sondern auch durch den Statiker G. begleitet worden. Ferner sei das Verhöramt in seiner auch der Assekuranz eröffneten und in Rechtskraft erwachsenen Einstellungsverfügung gestützt auf das Gutachten der Ingenieure B. zum Schluss gekommen, dass beim Bau der vor 30 Jahren erstellten Halle die Regeln der Baukunde beachtet und die Tragwerke entsprechend erstellt worden seien.