B. Gerichtsentscheide 2277 Das Bundesgericht ist auf eine gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten nicht eingetreten (1C_23/2009). Es qualifizierte den Rückweisungsentscheid des Verwaltungsgerichtes als Zwischenentscheid; für dessen Anfechtung fehle es an der zweiten Voraussetzung in Art. 93 Abs. 1 lit. b BGG: Im vorliegenden Fall sei nicht zu erwarten, dass im nachträglichen Baubewilligungsverfahren noch ein weitläufiges Beweisverfahren durchgeführt werden müsse. 2277