Dagegen wurde das Referendum ergriffen. Die Abstimmungsfrage lautet nun wie folgt: “Wollen Sie die Änderung vom 20. März 2008 des Bundesgesetzes über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (Betäubungsmittelgesetz) annehmen?” Anhand der Fragestellung des Gemeinderates wird nicht ersichtlich, dass Gegenstand der Abstimmung der Gemeinderatsbeschluss bildet. Die Abstimmungsfrage müsste mithin die Frage aufwerfen, ob der Beschluss des Gemeinderates vom Winter 2007 angenommen werden wolle. 48 48 A. Verwaltungsentscheide 1473