Dem ist jedoch nicht so, denn das Referendum ist lediglich das Mittel, um den umstrittenen Gemeinderatsbeschluss zur Abstimmung zu bringen. Die gestellte Abstimmungsfrage ist unter diesem Gesichtspunkt falsch formuliert, denn es erfolgt keine Abstimmung über das Referendum, sondern über die entsprechende Vorlage. Das korrekte Vorgehen im Zusammenhang mit dem Referendum zeigt sich an einem aktuellen Beispiel, nämlich der eidgenössischen Abstimmung vom 30. November 2008 über die “Änderung des Bundesgesetzes über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe”. Das Parlament hat eine entsprechende Gesetzesänderung beschlossen. Dagegen wurde das Referendum ergriffen.