Auch aus einem anderen Grund drängt sich eine Umformulierung der Frage auf. Der Gemeinderat hat im Winter 2007 seinen Beschluss zur Schaffung einer neuen Stelle dem fakultativen Referendum unterstellt. Wäre das Referendum nicht ergriffen worden, hätte dieser Beschluss gar keine Abstimmung zur Folge gehabt. Indem nun das fakultative Referendum zustande gekommen ist, muss über den Gemeinderatsbeschluss abgestimmt werden. Anhand der Frageformulierung drängt sich aber der Schluss auf, dass über das Referendum abgestimmt wird. Dem ist jedoch nicht so, denn das Referendum ist lediglich das Mittel, um den umstrittenen Gemeinderatsbeschluss zur Abstimmung zu bringen.