1848 eine Praxis, welche besagt, dass die Abstimmungsfrage wenn immer möglich positiv zu formulieren sei. Die Begründung für diese Praxis liegt darin, dass der Gedankengang bei einer negativen Fragestellung unnötig erschwert werde. Der einfachste und direkteste Sprachgebrauch mache es dem Stimmbürger am einfachsten, seinen Willen unmissverständlich auszudrücken (tel. Auskunft der Bundeskanzlei, Sektion politische Rechte vom 19. November 2008). Dieser Argumentation ist zuzustimmen, und es sind keine Gründe ersichtlich, von dieser langjährigen Bundespraxis nicht auch im Kanton auszugehen. c) Auch aus einem anderen Grund drängt sich eine Umformulierung der Frage auf.