Diese Argumentation wäre dann zutreffend, wenn nicht bereits ein Referendum gegen den Beschluss über die 80-Prozent-Stelle hängig gewesen wäre. Da es auch Stimmbürger gibt, die generell gegen die Schaffung einer solchen Stelle sind, muss zuerst die Referendumsabstimmung abgewartet werden, bevor die Stelle “Schulsozialarbeit” überhaupt realisiert und ins Budget aufgenommen werden kann. Der Gemeinderat hätte richtigerweise vor seinem “Marschhalt” und der Neuausrichtung der Schulsozialarbeitsstelle über das Referendum abstimmen müssen.