Wie sich anhand dieser Ausführungen zeigt, sind die beiden Vorlagen nicht aufeinander abgestimmt. c) Der Gemeinderat stellt sich nun auf den Standpunkt, dass die Schaffung der 30-Prozent-Stelle Schulsozialarbeit nicht dem fakultativen Referendum nach Art. 8 Gemeindeordnung zu unterstellen war, weshalb die Mehrausgaben hierfür direkt in das Budget 2009 aufgenommen werden können. Diese Argumentation wäre dann zutreffend, wenn nicht bereits ein Referendum gegen den Beschluss über die 80-Prozent-Stelle hängig gewesen wäre.