Mit der Annahme des Referendums bzw. richtigerweise der Ablehnung der vom Gemeinderat Q. erstellten Vorlage können sie nämlich lediglich verhindern, dass die Jugendarbeitsstelle geschaffen wird (dieser Bereich ist jedoch im vorliegenden Fall ohnehin nicht mehr von Relevanz, da der Gemeinderat Q. von diesem Vorhaben Abstand genommen hat). Diese Verknüpfung der beiden kommunalen Abstimmungen erscheint problematisch. Insbesondere kann nicht gewährleistet werden, dass sämtliche Stimmbürger, welche grundsätzlich gegen die Schaffung der Schulsozialarbeitsstelle sind – und dies mit Gutheissung des Referendums kundtun – auch realisieren, dass sie das Budget 2009 ablehnen müssen.