A. Verwaltungsentscheide 1472 einen Teil der Depotanlagen zu veräussern. Diese Anweisung stützt sich auf einen Bericht des Leiters der Finanzabteilung der Gemeinde. Seiner Meinung nach sind die explizit aufgeführten Anlagen nicht mündelsicher, weshalb sie zu verkaufen sind. Auch die Bank hält in ihrem Schreiben vom 22. Oktober 2007 fest, dass die Anlageform nicht mündelsicher sei, verweist aber auf P., welcher zu einem früheren Zeitpunkt diese Risikostrategie bestimmt und festgesetzt habe. Gründe, an den Aussagen der Finanzexperten zu zweifeln, sind keine ersichtlich.