Pflegeplatzbewilligung. Abgrenzung zwischen Mietverhältnis und einer bewilligungspflichtigen Unterbringung in einer Pflegefamilie. Es ist im Einzelfall zu prüfen, ob eine Einzelpflegebewilligung oder eine Heimbewilligung nötig ist. Sachverhalt: E.G. und ihr Sohn F.G., geb. 26. Oktober 2006, wurden vom Beistand von E.G. bei der Pflegefamilie M.O. und N.O. untergebracht. Die Vormundschaftsbehörde Z. verfügte, dass sowohl der Aufenthalt von E.G. als auch derjenige ihres Sohnes bewilligungspflichtig seien. 40 40