Für Mündel, welche Vermögenswerte besitzen, die über die Sicherung des Lebensstandards hinausgehen, ist folgende Vermögensverwaltung (3. Komplex) möglich: Nach Beratung und auf Vorschlag von Fachleuten, jedoch nur mit Zustimmung der Vormundschaftsbehörden, sind Anlagen in gemischte offene Anlagefonds, ausgegeben von Fondsgesellschaften unter der Leitung von Kantonalbanken oder schweizerischen Grossbanken, in Aktien von Gesellschaften mit guter Bonität und ertragbringende Grundstücke zulässig. Aufgrund der geschilderten Vermögenssituation sind in Bezug auf die Vermögensverwaltung von P. die Richtlinien des 3. Komplexes anwendbar.