Aus den eingereichten Unterlagen ergibt sich, dass er völlig handlungsund urteilsunfähig sei […]. Per 29. Juni 2007 wies das Vermögen von P. einen Stand von rund 4.7 Mio. Franken aus. Auch wenn P. noch einige Jahre im Psychiatrischen Zentrum lebt, wird er für die dafür anfallenden Kosten mit Sicherheit selber aufkommen können. In der Empfehlung der Konferenz der kantonalen Vormundschaftsbehörden werden drei Vermögenskomplexe unterschieden, für die je unterschiedlich strenge Richtlinien in Bezug auf Anlagen gelten. Für Mündel, welche Vermögenswerte besitzen, die über die Sicherung des Lebensstandards hinausgehen, ist folgende Vermögensverwaltung (3. Komplex) möglich: