Aufgrund der eingangs erwähnten Ausführungen ist es aber nicht im Sinne des Gesetzgebers, dass eine Erbschaft ausgeschlagen wird, welche ein Aktivum von rund Fr. 300'000.-- aufweist. Auch ist die Begründung, dass das Geld nicht verloren geht, sondern zu einem späteren Zeitpunkt von der Mutter an die Kinder weitervererbt wird, nicht in jedem Fall richtig: Durch die Ausschlagung wird die Mutter nicht nur Nutzniesserin des Nachlasses, sondern sie kann diesen brauchen und verbrauchen. Die Mutter ist im jetzigen Zeitpunkt 68 Jahre alt. Wird die aktuelle Lebenserwartung für Frauen in der Schweiz betrachtet, wird sie noch rund 20 Jahre leben.