Kinder ist, auch wenn sie wie vorliegend als urteilsfähig zu betrachten sind, immer unter dem Gesichtspunkt dieses Loyalitätskonfliktes zu betrachten. e) Erst seit April 2006 haben M. und N. wieder vermehrt Kontakt zu ihrem Vater. Seither sehen sie ihren Vater regelmässig jeden 2. Samstag im Monat. Das von der Vormundschaftskommission Z. festgesetzte Besuchsrecht geht über das bis anhin Gelebte hinaus, ist doch nun auch eine Übernachtung vorgesehen. Die Kinder und der Vater haben fast zwei volle Tage im Monat, welche sie gemeinsam verbringen können.