diesem nachzukommen. Aus den eingereichten Unterlagen ist unklar, wie oft M. und N. zu ihrem Vater auf Besuch möchten. Kinder von geschiedenen oder getrennt lebenden Eltern stehen oftmals in einem Loyalitätskonflikt. Um diesem bestmöglichst zu begegnen, ist es nicht unüblich, dass sie bei jedem Elternteil jene Aussage machen, die dieser gerne hört. Es ist durchaus möglich, dass die Kinder beim Vater einem erweiterten Besuchsrecht zusprachen, um diesem einen Gefallen zu machen. Das geltend gemachte Aussageverhalten der 34 34 A. Verwaltungsentscheide 1469