Sachverhalt: S. erhielt nach der Scheidung das elterliche Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder M. und N. Nach einer Neuregelung des Besuchsrechts durch die Vormundschaftskommission Z. wurde dem Vater B. ein Wochenende pro Monat von Samstag 10.00 Uhr bis Sonntag 18.00 Uhr zugesprochen. In einer Beschwerde gegen diesen Entscheid beantragt B. einen zusätzlichen Samstag pro Monat. Weiter 33 33