Daher darf es nicht mehr in einer Restholzfeuerung, sondern nur noch in speziellen Altholzfeuerungen verbrannt werden. b) In der betreffenden Holzfeuerung wurde bis heute hauptsächlich Restholz von Baustellen als Brennstoff genutzt. Die Rekurrentin bringt vor, dass sie die Holzfeuerung genau zu diesem Zweck erstellt hätte. Das Verbrennen von Restholz von Baustellen ist aufgrund der geänderten Bestimmungen in der LRV seit dem 1. September 2007 verboten. Restholz von Baustellen enthält am meisten Schadstoffe, beispielsweise Blei und Zink. Die Holzfeuerung kann jedoch auch mit naturbelassenem Waldholz betrieben werden.