A. Verwaltungsentscheide 1465 Art. 15 USG ermittelte Immissionsgrenzwert nicht mehr überschritten wird, hat der Gemeinderat T. die Sanierungsmassnahme zu überprüfen. Daher erscheint es zweckmässig nach dem Einbau der Holzjalousien an den im Lärmgutachten aufgeführten Messpunkten eine Abnahmemessung vorzunehmen. Dabei ist hervorzuheben, dass die Bauherrschaft verpflichtet wäre, entsprechende verschärfte Sanierungsmassnahmen zu treffen, wenn nachts bei gekipptem Fenster der Schallpegel von 60 db (A) weiterhin überschritten würde. Departement Bau und Umwelt, 28.08.2008 1465