Die vorliegend umstrittenen Fläche wurde ursprünglich als Spielfläche für den angrenzenden Kindergarten ausgeschieden. Der Kindergarten wird seit fünf Jahren nicht mehr genutzt. Die Spielfläche wird jedoch weiterhin vor allem von jüngeren Kindern intensiv genutzt. Die Gemeinde G. sah sich deshalb veranlasst, unter anderem um die Anwohner vor übermässigen Lärmimmissionen zu schützen, ein Benutzungsreglement zu erlassen. Die weiterbestehende Nutzung der Spielfläche sowie der Erlass dieses Benützungsreglements weisen darauf hin, dass nach wie vor ein öffentliches Interesse an dieser Spielfläche und damit an der bestehenden Zonierung gegeben ist.