Das Departement Bau und Umwelt vertritt im Weiteren die Auffassung, dass der Einbau der Holzjalousien zweckmässig und geeignet ist, die Ausbreitung des Schallpegels im Sinne von Art. 13 LSV zu vermindern, zumal die Bauarbeiten von einer in der Kirchturmtechnik renommierten Firma ausgeführt werden, welche mit ähnlichen Problemstellungen schon in verschiedenen Schweizer Gemeinden konfrontiert wurde. Die geplante Schallverbretterung dient der Regulierung und Verbesserung der Schallabstrahlung aus dem Glockenturm, wobei die Wandflächen der Glockenstube als Frequenzmodulator zur Absorbierung gewisser Frequenzbereiche wirken (Offerte der J.M. AG vom 26. Oktober 2007).