Im unmittelbaren Bereich der Abschnitte, bei welchen die Sanierung geplant ist, befinden sich weder Kulturobjekte noch wird eine geschützte Hecke durch die Sanierung unmittelbar beeinträchtigt oder bedroht. In Anbetracht der Tatsache, dass die landschaftliche und kulturelle Umgebung ungeschmälert erhalten bleibt, ist nicht davon auszugehen, dass der Wanderweg an Qualität und Anziehungskraft einbüssen wird, zumal sich die Sanierung der Zufahrt auf die steilsten Abschnitte beschränkt. Departement Bau und Umwelt, 21.02.2008 1463