25 USG N 44). Als solche kommen nicht nur eine weitergehende Reduktion der Betriebszeiten in Frage, prüfenswert wäre allenfalls auch, ob mit einer fugenlosen Ausführung der Seiten- und Rückwände der Waschboxen eine zusätzliche Reduktion der Lärmemissionen erreicht werden kann (gemäss Plan Grundriss ZG, Ansichten, Schnitt, 1:200 sind keine vom Boden bis zum Dach durchgehende Seiten- und Rückwände der Waschboxen vorgesehen). 3.2.7 Mit diesem Ergebnis steht ohne weiteres fest, dass auch der Kompressor für die Druckluft und die Beleuchtung der Waschanlage ausserhalb der Betriebszeiten, somit auch ab 20 Uhr bzw. ab