zusammenhängenden Verkehrs-, Manöver- und Parkiergeräusche) sein. Auch unter dem Aspekt der wirtschaftlichen Tragbarkeit erscheint diese Betriebseinschränkung als gerechtfertigt, da davon ausgegangen werden kann, dass die Waschboxen ohnehin am Samstag tagsüber sowie am Montag bis Freitag am frühen Abend (17–20 Uhr) verstärkt ausgelastet sein dürften und nicht während den Randzeiten (20–22 Uhr) am späten Abend. Eine Beschränkung der Betriebszeiten der Waschanlage am Samstagabend (18–22 Uhr) sowie am späten Abend von Montag bis