Zudem bestimmt das kantonale Gesetz über den Sonntags-Ladenschluss (bGS 822.31), dass an Sonntagen und staatlich anerkannten Feiertagen sämtliche Läden geschlossen bleiben. Wenn die LSV für den Lärm von Gewerbebetrieben keine solche Unterscheidung vorsieht, liegt dies am ehesten daran, dass dieser Lärm in der Regel ohnehin zur Hauptsache an Werktagen anfällt. Der projektierte Werkhof mit Lagerplatz, Waschanlage und Tankstelle kommt entlang der Staatsstrasse W.-K. zu liegen, welche zwar als Hauptverkehrsstrasse klassiert ist, jedoch mit einem durchschnittlichen täglichen Verkehr (DTV) von 2400 Autos als wenig stark befahren gilt.