Die vorliegenden Unterlagen erbringen insgesamt aber keinen schlüssigen Nachweis in Bezug auf die Frage, ob eine zeitliche Beschränkung der Betriebszeiten, insbesondere an Abenden und Wochenenden, wirtschaftlich tragbar ist. Aufgrund der allgemeinen Lebenserfahrung ist aber ohne weiteres anzunehmen, dass die Einschränkung der Betriebszeiten eine gewisse wirtschaftliche Einbusse mit sich bringt. Dieser ist bei der Prüfung der Verhältnismässigkeit einer allfälligen Massnahme Rechnung zu tragen. 3.2.2 Die Pflicht zur Einhaltung der Planungswerte besitzt bereits den Charakter einer Vorsorgemassnahme.