Zumindest aus dem Zusatzblatt/Erläuterungen Waschanlage vom 15. Mai 2007 kann herausgelesen werden, dass der Rekursgegner von einem Faktor für die Auslastung der drei Waschplätze von 0.25 pro Stunde (25 %) ausgeht. Eine Waschbox würde demnach im Durchschnitt nur während rund 15 Minuten pro Stunde benutzt, was in Anbetracht dieses tiefen Auslastungsfaktors und der drei geplanten Waschplätze darauf schliessen lässt, dass der Rekursgegner vor allem am Abend und an Wochenenden mit einer grösseren Frequenz rechnet. 12 12 A. Verwaltungsentscheide 1461