geplanten Selbstbedienungswaschanlage geben könnten. Insbesondere fehlen Angaben über die prognostizierten Umsätze und deren zeitliche Verteilung. Anlässlich des Rekursaugenscheins hat die Rekursgegnerschaft nur vernehmen lassen, dass eine Einschränkung der Betriebszeiten auf die Werktage und auf 18 Uhr zu weit gehen würde. Zumindest aus dem Zusatzblatt/Erläuterungen Waschanlage vom 15. Mai 2007 kann herausgelesen werden, dass der Rekursgegner von einem Faktor für die Auslastung der drei Waschplätze von 0.25 pro Stunde (25 %) ausgeht.