In der Umgebung von W. befinden sich nur gerade zwei Betriebe mit einer Autowaschanlage, zum einen die K. in S. zum anderen die C. in H., welche sich beide in der WG3-Zone befinden. Beide Waschanlagen sind gemäss Nachfrage des Departements Bau und Umwelt (auf freiwilliger Basis) nur werktags und am Samstag nur tagsüber geöffnet (K.-Garage: Mo–Fr 07–19 Uhr, Sa 07–17 Uhr; C.-Garage: Mo–Fr 06.30–20.30 Uhr, Sa 07–18 Uhr). Trotzdem können sie offenbar wirtschaftlich betrieben werden, was sich vorliegend auch der Rekursgegner entgegenhalten lassen muss. Von Seiten des Rekursgegners liegt kein Betriebskonzept oder keine Renditeberechnungen vor, die Aufschluss über die Wirtschaftlichkeit der