Ob eine Massnahme der vorsorglichen Emissionsbegrenzung wirtschaftlich tragbar ist, wird nicht anhand einer individuellen betriebswirtschaftlichen Untersuchung der betroffenen Anlage ermittelt. Abzustellen ist vielmehr auf einen mittleren und wirtschaftlich gesunden Betrieb derselben Branche (BGE 123 II 325 E. 4e; André Schrade/Theo Loretan, Kommentar USG, Zürich 1998, Art. 11 USG N 33 ff.). In der Umgebung von W. befinden sich nur gerade zwei Betriebe mit einer Autowaschanlage, zum einen die K. in S. zum anderen die C. in H., welche sich beide in der WG3-Zone befinden.