Form eines Vorprojekts mit Grundrissen, Schnitten und Fassaden. Sie dienen den Behörden im Baubewilligungsverfahren vorab bei Beurteilungsfragen, insbesondere im Bereich der Gestaltung. Auch der Planungsbericht, der den Plan und die Sonderbauvorschriften näher erläutert, dient als Entscheidungsgrundlage für den Erlass des Sondernutzungsplans durch die zuständigen Behörden und soll alle Informationen enthalten, die für den Erlass des Sondernutzungsplans von Bedeutung sein könnten. In Bezug auf die Festlegungen im Plan, die Sonderbauvorschriften (beide “verbindlich”) sowie den Beilageplan (“wegleitend”) wird dies ausdrücklich auch in Art. 3 der Sonderbauvorschriften festgehalten.