88 A. Verwaltungsentscheide 1460 tierplanpflicht überlagert wird. Dieser Verpflichtung ist der Gemeinderat W. mit Erlass des Quartierplans E. nachgekommen, der am 13. September 2006 vom Departement Bau und Umwelt genehmigt worden ist. Einsprachen sind dagegen keine eingegangen. 2.2 Sondernutzungspläne wie auch der strittige Quartierplan werden entweder durch den Gemeinderat von Amtes wegen erarbeitet (und erlassen) oder aber auf Begehren der betroffenen Grundeigentümer hin (Art. 42 Abs. 1 BauG). Aus dem Planungsbericht vom 15. August 2006 (Ziff.