Der Augenschein hat im Weiteren aufgezeigt, dass die aktuelle Situation mit der bestehenden Migros, bei welcher weder auf das denkmalgeschützte Haus noch das Grubenmann-Haus auf der anderen Strassenseite Rücksicht genommen wurde, nicht gerade als architektonische bzw. ästhetische Meisterleistung bezeichnet werden kann. Durch den geplanten Bau wird den Anforderungen an das Ortsbild insoweit Rechnung getragen, als der Kopfbau mit einem Schrägdach versehen wird und dieser verschiedene durch den Ortsbildschutz bedingte gestalterische Auflagen einhalten muss.