plan festgelegt wurde und sich das Bauvorhaben an diesen zu halten hat. In diesem Sinn hat das Bauvorhaben keinesfalls vollständig mit der bestehenden Siedlungsstruktur der R. überein zu stimmen. Daran vermögen auch die von R.B. am 20. November 2008 eingereichten Fotomontagen nichts zu ändern, zumal die geplanten Gebäude durch die vorgesehene Fassadengliederung und Dachstruktur weit weniger massiv in Erscheinung treten werden, als es R.B. bei einer blossen Verbindung der Visiere zu veranschaulichen versucht.