A. Verwaltungsentscheide 1459 fel rechtmässig, womit auch die Voraussetzung für eine akzessorische Überprüfung des Quartierplans nicht gegeben sind. Departement Bau und Umwelt, 22.12.2008 1459 Baubewilligungsverfahren. Bei der Anwendung der kommunalen Bauvorschriften steht der Gemeinde eine erhebliche Ermessensfreiheit zu. Die Rekursinstanz hebt folglich den Entscheid der Vorinstanz nicht ohne weiteres auf, es sei denn, es würde ein offensichtlicher Ermessensmissbrauch vorliegen.