vor, die im kantonalen Anwaltsregister eingetragen sind resp. Freizügigkeit nach dem Bundesgesetz geniessen. Dabei orientieren sich die Voraussetzungen zur Eintragung in das kantonale Anwaltsregister an den durch das BGFA in Art. 7 und 8 aufgestellten Voraussetzungen, welche unter anderem ein juristisches Studium und ein mindestens einjähriges Praktikum in der Schweiz, das mit einem Examen über die theoretischen und praktischen juristischen Kenntnisse abgeschlossen wurde, vorsehen (Art. 16 Anwaltsgesetz). Regelungen bezüglich Rechtsagenten oder Rechtsagentinnen kennt das kantonale Recht nicht.