B. Gerichtsentscheide 3516 2.6 Öffentliches Recht 3516 Gesuch um Berufsausübung durch einen Rechtsagenten. Binnenmarktgesetz. Das Obergericht ist nur für Berufsausübungsbewilligungen von im kantonalen Register eingetragenen Anwälten und Anwältinnen resp. von solchen, die Freizügigkeit nach dem Bundesgesetz geniessen, zuständig, nicht jedoch für Gesuche um Berufsausübung durch Rechtsagenten. Voraussetzungen, unter denen das Binnenmarktgesetz in diesem Zusammenhang angerufen werden kann (Art. 8 und 11 ff. des kantonalen Anwaltsgesetzes; bGS 145.52; Art. Art. 2 und 4 Binnenmarktgesetz; SR 943.02).