kommen, hätte die Gesuchstellerin mit einer weitaus höheren Strafe zu rechnen. Vor diesem Hintergrund ist es mehr als wahrscheinlich, dass die Gesuchstellerin nicht in der Schweiz verbleibt, um die rechtskräftige Erledigung des Strafverfahrens abzuwarten. Die Unsicherheit über den Ausgang des Strafverfahrens und die Möglichkeit einer Verurteilung zu einer weitaus höheren Strafe stellen bereits ein wichtiges Indiz für eine Fluchtgefahr dar. Die Gesuchstellerin stellt verschiedentlich in Aussicht, sie werde ihr Gesuch um Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung zurückziehen.