BGE 117 Ia 69, E. 4a). Dem Kriterium des fehlenden Wohnsitzes in der Schweiz, namentlich bei ausländischer Staatsangehörigkeit, kommt praktisch grosse Bedeutung zu, besonders dann, wenn bei einer Verurteilung mit einer unbedingten Freiheitsstrafe zu rechnen ist. Regelmässig zu berücksichtigen ist die familiäre Situation eines Angeschuldigten.