beurteilen, die im Vergleich zur Haupttat aber von untergeordneter Bedeutung erscheinen. Aus den Erwägungen: Die Gesuchstellerin befand sich zunächst freiwillig im vorzeitigen Strafvollzug, widerrief dann ihr Einverständnis dazu und wurde schliesslich in Sicherheitshaft versetzt, nachdem ihre strafrechtliche Verurteilung noch nicht in Rechtskraft erwachsen ist. Die Sicherheitshaft wird hinsichtlich des Vorliegens von Haftgründen wie die Untersuchungshaft behandelt.