Sachverhalt: Am 28. September 2005 kam es zwischen der Gesuchstellerin und ihrem Ehemann zu einer Auseinandersetzung, in deren Verlauf die Gesuchstellerin ihren am Boden liegenden Ehemann von hinten mit einem Fleischmesser angriff und ihn am Rücken verletzte. Als dieser sich erhob, stach die Gesuchstellerin erneut zu und fügte ihm an der Brust Stichwunden zu, die nur zufällig zu keinen lebensgefährlichen Verletzungen führten. Im Rahmen des Strafverfahrens gegen die Gesuchstellerin waren zudem zahlreiche, weitere Delikte zu 107 B. Gerichtsentscheide 3515