Geschädigten 2 freigesprochen, weshalb die von der Geschädigtenvertreterin erhobene Genugtuungsforderung abzuweisen ist. 1.3 Haben mehrere den Schaden gemeinsam verursacht, sei es als Anstifter, Urheber oder Gehilfen, so haften sie dem Geschädigten solidarisch. Ob und in welchem Umfang die Beteiligten Rückgriff 106 B. Gerichtsentscheide 3515