zweifelsohne schwer, sind aber nicht völlig gleichzusetzen mit den oben erwähnten Fällen. Das Gericht zieht daher nebst den vom Rechtsvertreter der Geschädigten zitierten Fällen folgende weitere in Hütte/Ducksch/Guerrero geschilderten Fälle in seine Überlegungen mit ein: Schadenereignis Verletzungen Genugtuung Tabelle Während 5 Jahren Nasenbluten, Fr. 5'000.-- VIII/27, regelmässiges (1- Ohrfeigen Zeitraum 2x/Woche) Schlagen 1998- mit Peitschenstiel und 2000, Gurt; Ohrfeigen, Nr. 13 Kneifen etc.