Aufgrund der in den obigen Fällen geschilderten Misshandlungen sowie den daraus resultierenden Verletzungen erachtet das Gericht die vom Rechtsvertreter der Geschädigten 1 geforderte Genugtuung von Fr. 20'000.-- als zu hoch. Die Geschädigte 1 wurde während rund 3 ¾ Jahren von der Angeklagten mehrmals monatlich mit der Hand und zumindest einmal mit dem Kochlöffel geschlagen. Ein Teil der Narben im Gesicht und am Hinterkopf der Geschädigten 1 wurden durch diese Schläge verursacht. Zusätzlich wurde sie während des gleichen Zeitraumes auch vom Ehemann der Angeklagten mit der Hand geschlagen sowie mit Klapsen auf den Po und Tritten misshandelt. Die Misshandlungen der Geschädigten 1 wiegen