Umplatzierung der Geschädigten 1 vorgenommen und dem Ehepaar X. die Pflegekinderbewilligung entzogen sowie untersagt, vorläufig Tagespflegekinder aufzunehmen. Seit dem 19. Mai 2004 lebt die Geschädigte 1, nachdem sie zunächst in einer SOS-Pflegefamilie untergebracht worden war, in einer neuen Pflegefamilie. Die Geschädigte 2 lebte von ca. Mitte Juni 2000 bis 1. Januar 2004, als sie in ihre jetzige Pflegefamilie umplatziert wurde, als Tagespflegekind beim Ehepaar X. Gemäss den Angaben des Kindes gegenüber ihrer Mutter und den jetzigen Pflegeeltern war sie Misshandlungen durch die Angeklagte ausgesetzt.