An dieser Stelle ist anzufügen, dass die Invalidenversicherung nach allgemeiner Lebenserfahrung nicht grundlos Leistungen ausrichtet, wenn diese nicht gerechtfertigt sind. Aufgrund dieser Überlegungen muss die Anrechnung eines Teils der Hilflosenentschädigung an den Barbedarf von F. als willkürlich qualifiziert werden. 1.2 Wie vorne ausgeführt, hat die Justizaufsichtskommission angesichts der kassatorischen Natur der Willkürbeschwerde keine Möglichkeit, den fehlerhaften Entscheid selbst zu korrigieren. Die Vorinstanz ist daher in Berücksichtigung und im Sinne der